Gemeinnütziger Verein zum Erhalt von Lebensräumen
für alle Bewohner unseres Planeten.
Die Erde gehört allen Lebewesen, sie haben einen unschätzbaren Wert und daher von Natur aus einen Anspruch auf Lebensraum. Jeder Mensch hat aufgrund seiner natürlichen Begabung die Aufgabe, die Erde für alle Lebewesen zu schützen. Niemand darf bei der Ausübung dieser wichtigen Aufgabe beschränkt, behindert, oder gar belastet werden.
Jahr für Jahr verschwinden wertvolle Lebensräume, direkt vor unserer Haustür, und das ist nicht bildlich gesprochen. Wertvolle Ecken die nicht der Ordnung unserer Gesellschaft unterworfen wurden, Plätze in denen sich Natur entwickeln konnte.Diese kleinen Biotope*) werden allzu oft als wertlos bezeichnet. Der Wert eines Lebensraums, bemisst sich aber nicht am Ertrag, er bemisst sich an der Notwendigkeit für seine Bewohner. Die Natur kennt keine wertlosen, natürlich gewachsene Flüchen. Nutzlos und wertlos sind für die Natur wohl eher die Flächen, die für den Menschen den meisten Ertrag bringen wie z.B. Reinräume in Industriehallen, Innerstädtische Immobilien intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen und ähnliches. Je mehr Wert der Mensch auf den Ertrag legt, desto weniger Nutzen hat der Raum für natürliches Leben.
*) Als Biotop bezeichnen wir von "Unsere Erde ARTERNREICH" alle Lebensräume die sich natürlich einstellen, die also grundsätzlich ohne maschinelle Bearbeitung entstehen.
Kein Mensch kann den Wert eines Lebewesens aus seiner subjektiven Sicht beurteilen, und keine Förderung kann dem zukünftigen Nutzen oder der Gefährdung verschiedener Spezies gerecht werden.
Die Bayerischen Verfassung formuliert in Art 141 Abs 1 den Naturschutz folgendermaßen:
"Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten."
Der Verein "Unsere Erde ARTENREICH" handelt nach folgendem Leitsatz:
"Die Erde gehört allen Lebewesen, sie haben einen unschätzbaren Wert und daher von Natur aus einen Anspruch auf Lebensraum. Jeder Mensch hat aufgrund seiner natürlichen Begabung die Aufgabe, die Erde für alle Lebewesen zu schützen.Niemand darf bei der Ausübung dieser wichtigen Aufgabe beschränkt, behindert, oder gar belastet werden."
Wir helfen den Eigentümern und Beschützern wertvoller Biotope*) diese dauerhaft schützen zu können, und wir helfen den Lebewesen dieser Biotope*) diese dauerhaft bewohnen zu können.
Niemand soll aufgrund wirtschaftlicher Gründe gezwungen sein, ein Biotop*) zu vernichten!
*) Als Biotop bezeichnen wir von "Unsere Erde ARTERNREICH" alle Lebensräume die sich natürlich einstellen, die also grundsätzlich ohne maschinelle Bearbeitung entstehen.
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